Trunkenheit am Steuer kann in Spanien strafrechtliche Folgen, den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe nach sich ziehen. Diese Verfahren werden oft im beschleunigten Verfahren behandelt, daher ist die Verteidigung von Anfang an nötig. Société de Conseil Juridique et Expert (SCJE) unterstützt Sie auf Deutsch.
Artikel 379 des spanischen Strafgesetzbuchs bestraft, wer mit einem Alkoholwert über 0,60 mg/l in der Atemluft (oder 1,2 g/l im Blut) fährt oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Auch bei niedrigeren Werten kann die Tat vorliegen, wenn die Beeinträchtigung des Fahrens nachgewiesen wird.
Die Tat kann Freiheitsstrafe oder alternativ gemeinnützige Arbeit oder Geldstrafe sowie den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Rechtzeitiges Handeln ist der Schlüssel zum besten Ergebnis.
Ja. Die ordnungsgemäße Durchführung des Tests und die Eichung des Geräts sind zentrale Punkte der Verteidigung.
Ja, wir handeln von der ersten Minute an dringend, auch im Schnellverfahren.
Strafbar nach Artikel 379.2 ist das Fahren unter Alkoholeinfluss, in jedem Fall aber ab 0,60 Milligramm pro Liter Atemluft (entspricht 1,2 Promille Blutalkohol). Darunter, ab 0,25 mg/l, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Punkteverlust. Die Strafe: drei bis sechs Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit, dazu ein Fahrverbot von einem bis vier Jahren. Die Verweigerung des Tests ist nach Artikel 383 eine eigene, schwerere Straftat mit sechs Monaten bis einem Jahr Freiheitsstrafe.
Alkoholfahrten werden fast immer im Schnellverfahren (juicio rápido) vor dem Bereitschaftsgericht verhandelt, oft binnen Tagen. Ein Schuldeingeständnis vor dem Ermittlungsgericht bringt ein Drittel Strafminderung, aber es sollte nie ohne Prüfung des Protokolls erfolgen: Kalibrierung und Eichung des Messgeräts, Abstand zwischen den beiden Messungen, angewandte Fehlertoleranz und die Belehrung über die Blutprobe sind die klassischen Angriffspunkte.
Bei einer Strafe bis zwei Jahre und ohne Vorstrafen ist die Aussetzung zur Bewährung nach Artikel 80 der Regelfall; niemand muss wegen einer ersten Alkoholfahrt ins Gefängnis.
Das Verbot wird für das spanische Hoheitsgebiet verhängt und den Behörden des Wohnsitzstaats mitgeteilt; die Anerkennung dort richtet sich nach deutschem Recht. In Spanien selbst gilt es auch für Inhaber deutscher Führerscheine uneingeschränkt.
In der Regel nicht. Das Verfahren kann über eine Vollmacht abgeschlossen oder fortgeführt werden; wichtig ist, vor Abreise die Zustellungsadresse und die Verteidigung zu regeln, damit aus einem Bagatellfall kein Haftbefehl wird.
Artikel 379 des spanischen Strafgesetzbuchs bestraft das Führen eines Fahrzeugs mit einer Atemalkoholkonzentration von mehr als 0,60 Milligramm pro Liter oder einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,2 Gramm pro Liter sowie das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Artikel 383 bestraft eigenständig die Weigerung, sich den Tests zu unterziehen, mitunter mit strengeren Strafen als die Trunkenheitsfahrt selbst.
Die Strafen umfassen Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit sowie den Entzug der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von einem bis zu vier Jahren. Die Verurteilung hat erhebliche Folgen für den Führerschein und, bei ausländischen Staatsbürgern, für das Fahren im Heimatland.
Wir prüfen die Ordnungsmäßigkeit des Atemalkoholmessgeräts, seine Zulassung und Eichung, die Einhaltung des Verfahrens der Doppelmessung, die ordnungsgemäße Belehrung und die Beweiskette der Proben. Fehler bei den Messungen können zum Freispruch oder zur Strafmilderung führen; gegebenenfalls prüfen wir eine Verständigung, wenn sie zweckmäßig ist.
Artikel 383 des Strafgesetzbuchs bestraft eigenständig die Weigerung, sich rechtmäßig angeordneten Alkohol- oder Drogentests zu unterziehen, mitunter mit strengeren Strafen als die Trunkenheitsfahrt selbst.
Die am Straßenrand getroffene Entscheidung hat daher oft missverstandene Folgen, und wir erläutern, wie die beiden Tatbestände zusammenwirken.
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Die Verurteilung führt zum Entzug der Fahrerlaubnis für ein bis vier Jahre. Für ausländische Staatsbürger kann die spanische Sperre die Möglichkeit berühren, im Heimatland zu fahren.
Da die praktische Last meist auf dem Fahrverbot und nicht auf der Geldstrafe liegt, prüft die Verteidigung jeden Weg, es zu verringern oder zu vermeiden.
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Diese Delikte werden häufig in beschleunigten Verfahren behandelt, in denen die Fristen kurz sind und eine rechtzeitige Beratung den Ausgang konkret beeinflusst.
Wir handeln zügig, um die Beweise zu prüfen und die zweckmäßigste Strategie vor jeder Anhörung festzulegen.
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Ist die Beweislage stark, prüfen wir, ob eine Verständigung (conformidad) ein deutlich besseres Ergebnis sichert, insbesondere hinsichtlich der Dauer des Fahrverbots.
Die Entscheidung beruht auf einer realistischen Analyse der Akte, niemals auf einem vorschnellen Verzicht auf die Verteidigung.
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