Kurz gefasst. Deutschsprachiger Strafverteidiger in Benidorm. Dringende Hilfe rund um die Uhr, direkter Kontakt zum Anwalt, Vertraulichkeit.
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Wir verteidigen deutsche Einwohner und Urlauber in Benidorm (Marina Baixa) in Strafverfahren. Dringende Hilfe, direkter Kontakt zum Anwalt, absolute Vertraulichkeit.
Die Kenntnis der Gerichte und der Polizei der Region Marina Baixa beschleunigt die Verteidigung von Anfang an.
Sprechen Sie Deutsch? Ja, wir betreuen Mandanten auf Deutsch.
Sind Sie in der ganzen Region tätig? Ja, bei Gerichten und Polizei der gesamten Umgebung.
Kontakt rund um die Uhr: 669 30 21 13. Alicante, Av. Ansaldo 31 – tätig in ganz Spanien.
Unsere Kanzlei betreut deutschsprachige Mandanten mit Wohnsitz oder im Urlaub in Benidorm und Umgebung in jeder Art von Strafverfahren. Die Verfahren werden vor den Gerichten des Gerichtsbezirks Benidorm und der Audiencia Provincial Alicante geführt. Wir greifen bei Festnahmen, Ermittlungen, Ladungen und Rechtsmitteln ein, mit Betreuung in der eigenen Sprache.
Wir bieten ein Erstgespräch zur Bewertung des Falls, erläutern die möglichen Strategien klar und begleiten das Verfahren in allen Phasen. Wir sorgen für die Abstimmung mit etwaigen Anwälten im Heimatland und für eine ständige Kommunikation mit dem Mandanten, mit besonderem Augenmerk auf die für Strafverfahren typische Dringlichkeit.
In Benidorm, einer stark vom Tourismus geprägten Stadt, werden die Verfahren vom Gerichtsbezirk Benidorm und von der Audiencia Provincial Alicante behandelt.
Wir übernehmen den Auftritt vor den zuständigen Stellen und organisieren die Verteidigung für Mandanten, die nicht dauerhaft in der Gegend wohnen, so, dass Anreisen auf das Notwendige beschränkt bleiben, ohne prozessuale Fristen zu gefährden.
Im touristischen Umfeld treten Fälle im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen und Körperverletzungen, Trunkenheit am Steuer und Vermögensdelikten auf, die oft rasch zu klären sind.
In allen Fällen sichern wir eine klare Kommunikation in der eigenen Sprache und, wo hilfreich, die Abstimmung mit Anwälten im Heimatland, mit besonderem Augenmerk auf die für Strafverfahren typische Dringlichkeit.
Benidorm ist Hauptort eines eigenen Gerichtsbezirks (partido judicial) in der Provinz Alicante und konzentriert auf wenigen Kilometern ein Volumen an internationalem Tourismus und Nachtleben, das an der übrigen Küste seinesgleichen sucht. Das verändert die Natur des Strafverfahrens, denn viele der Festgenommenen sind auf der Durchreise und wohnen nicht in Spanien: Sie haben in wenigen Tagen ein Rückflugticket, beherrschen die Sprache des Protokolls nicht und stehen einem Verfahren gegenüber, das auf schnelle Erledigung ausgelegt ist. Die praktische Folge ist, dass die ergebnisentscheidenden Weichen in den ersten Stunden gestellt werden, auf der Polizeiwache und im richterlichen Bereitschaftsdienst, nicht Monate später.
Deshalb prägt das, was ohne Anwalt des Vertrauens ausgesagt wird, das gesamte Verfahren: Das Protokoll, das Ergebnis der Atemalkoholmessung, die Identifizierung durch den Anzeigenden oder das ärztliche Attest gelangen in die Akte, und anschließend wird über das gestritten, was bereits schriftlich festgehalten ist. Unsere Arbeit beginnt früher: beim Beistand für den Festgenommenen, bei der Kontrolle der Beweismittelkette und bei der sofortigen Vorbereitung des beschleunigten Verfahrens und der Maßnahmen für denjenigen, der das Land verlassen muss.
Die erste Aussage ist diejenige, an der später alles andere gemessen wird. Wir kommen zur Wache oder zum zuständigen Posten, beantragen Zugang zu den für die Anfechtung der Festnahme wesentlichen Teilen des Protokolls, verlangen einen qualifizierten Dolmetscher und die konsularische Benachrichtigung, wenn der Festgenommene Ausländer ist, und führen ein vertrauliches Gespräch, bevor über Aussage oder Schweigen entschieden wird.
Auseinandersetzungen vor Diskotheken, Vorfälle mit Sicherheitspersonal, wechselseitige Angriffe und Stunden später verfasste Attests. Wir arbeiten am Verletzungsmechanismus, an Notwehr, an der beiderseitig akzeptierten Schlägerei und an der korrekten Abgrenzung zwischen Körperverletzung und tätlicher Misshandlung, mit gutachterlicher Überprüfung des rechtsmedizinischen Berichts.
Kontrollen an den Stadtausfahrten, Unfälle in den frühen Morgenstunden und Verweigerung der zweiten Messung. Wir prüfen die messtechnische Zulassung des Atemalkoholmessgeräts, den Abstand zwischen Vor- und Kontrollmessung, die Belehrung über das Recht auf eine Blutuntersuchung und die korrekte Anwendung der Fehlertoleranz.
Anzeigen aus dem Kontext von Party, Alkohol und vorheriger Unbekanntheit der Beteiligten, bei denen Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit den Kern der Auseinandersetzung bilden. Äußerst sorgfältige technische Verteidigung mit Analyse der Glaubhaftigkeit, der Nachrichten vor und nach dem Vorfall und der Beweismittelkette der Proben.
Entwendungen am Strand, auf Terrassen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, Ladendiebstähle und Raub mit Gewalt oder Drohung. Wir bestreiten die Täteridentifizierung, den Wert der Aufnahmen, die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub und das tatsächliche Vorliegen von Gewalt oder Einbruch.
Nicht existierende Ferienunterkünfte, betrügerische Buchungen, Ausflüge und Urlaubsclubs, unberechtigte Kartenabbuchungen und Täuschungen bei Vertragsabschlüssen. Wir treten sowohl als Verteidiger als auch als Vertreter der Nebenklage auf, mit dokumentarischer Rekonstruktion der Täuschung und der Vermögensverfügung.
Einsätze in Vergnügungszonen, Durchsuchungen von Personen und Fahrzeugen sowie die entscheidende Grenze zwischen gemeinsamem Konsum, Eigenkonsum und Verkauf. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung, die Zulässigkeit der Kontrolle, die Reinheitsanalyse und das Nettogewicht der Substanz.
Vorfälle mit der Orts- oder Nationalpolizei im öffentlichen Raum, Widerstand bei einer Identitätsfeststellung und Gruppenauseinandersetzungen. Die Grenze zwischen Ungehorsam, Widerstand und tätlichem Angriff ist schmal und hängt von der konkreten Angriffshandlung ab, die anhand der Videoaufnahmen und der Aussage jedes Beamten zu analysieren ist.
Für diese Fälle gibt es das beschleunigte Verfahren der Artikel 795 ff. der spanischen Strafprozessordnung, vorgesehen für auf frischer Tat entdeckte oder einfach zu ermittelnde Straftaten, das eine Terminierung in sehr kurzer Frist erlaubt. Wenn die Sache es zulässt, kann bereits der Bereitschaftsdienst ein Urteil im Einvernehmen mit der in Artikel 801 vorgesehenen Strafminderung um ein Drittel erlassen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist ein Weg, der sich manchmal lohnt und manchmal nicht: Ein Einvernehmen nur zu akzeptieren, um reisen zu können, kann bedeuten, jahrelang wirkende Vorstrafen zu tragen. Wir prüfen stets das Protokoll, bevor entschieden wird, und beantragen, wenn die Sache nicht am selben Tag abgeschlossen werden sollte, die Maßnahmen, die eine Ausreise ohne Flüchtigkeitserklärung ermöglichen. Kein Anwalt kann ein bestimmtes Ergebnis garantieren.
Ja. Artikel 520 der Strafprozessordnung gewährt dem Festgenommenen das Recht, in einer ihm verständlichen Sprache über die Vorwürfe und seine Rechte informiert zu werden, auf unentgeltlichen Beistand eines Dolmetschers, wenn er die Verfahrenssprache nicht spricht oder versteht, auf Zugang zu den für die Anfechtung der Festnahme wesentlichen Teilen des Protokolls, auf Benennung eines Anwalts und auf ein vertrauliches Gespräch mit ihm vor der Vernehmung. Als Ausländer hat er zudem das Recht, dass seine Lage der konsularischen Vertretung seines Landes mitgeteilt wird, und darauf, mit der Konsularbehörde zu kommunizieren. Das sind keine Formalitäten: Eine mangelhafte Übersetzung oder eine unterbliebene konsularische Benachrichtigung können prozessuale Folgen haben.
Ja, und zwar in jedem Verfahrensstadium. Die Pflichtbestellung ist vorläufig: Es genügt, dem Gericht die Bestellung eines Wahlverteidigers mitzuteilen, damit sie wirksam wird und der Pflichtverteidiger ausscheidet. Unter Berufskollegen gilt zudem die venia, mit der der eintretende Anwalt das Einverständnis des ausscheidenden einholt und die Unterlagen der Sache erhält. Je früher der Wechsel erfolgt, desto mehr Spielraum bleibt, Beweise anzubieten und Aufnahmen anzufordern, die mit der Zeit gelöscht werden.
Das hängt von der beantragten Strafe und vom Verfahrensstadium ab. Artikel 786.1 der Strafprozessordnung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten, wenn er ordnungsgemäß geladen wurde, durch Prozessbevollmächtigten und Anwalt vertreten ist, die Anklage dies beantragt und das Gericht es für angebracht hält, sofern die beantragte Strafe die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet. In anderen Fällen kann die Teilnahme per Videokonferenz mit den Garantien des Artikels 731 bis genehmigt werden. Erscheint man nicht und entschuldigt sich nicht, drohen die Aussetzung der Verhandlung, ein Haftbefehl und, bei den dafür in Frage kommenden Straftaten, ein Europäischer Haftbefehl. Es empfiehlt sich daher, vorzusorgen: den Wohnsitz im Ausland nachzuweisen und die Art des Erscheinens vor der Terminierung förmlich zu beantragen. Die Entscheidung liegt stets beim Gericht.
Brauchen Sie einen Strafverteidiger in Spanien? Kontaktieren Sie uns 24/7: 669 30 21 13. Alicante und ganz Spanien.