Société de Conseil Juridique et Expert (SCJE), Strafverteidigungskanzlei mit Sitz in Alicante und Tätigkeit in ganz Spanien, verteidigt in Verfahren wegen Cyberkriminalität, sowohl auf Anklage- als auch auf Verteidigungsseite. Wir sprechen direkt mit dem Mandanten auf Deutsch.
Die Strafen richten sich nach Delikt und Schaden: von unbefugtem Zugang bis zur Beschädigung von Systemen können sie Freiheitsstrafe umfassen, mit Erschwerungsgründen bei Angriffen auf Unternehmen oder Infrastrukturen. Der digitale Beweis ist oft das entscheidende Feld der Verteidigung.
Nicht immer. Integrität, Herkunft und Beweiskette des digitalen Beweises müssen geprüft werden.
Ja, wir handeln von der ersten Minute an, um Ihre Rechte und den Beweis zu schützen.
Verfahren wegen Computerstraftaten werden in Spanien über die digitale Beweisführung gewonnen oder verloren. Die Artikel 588 bis ff. der Strafprozessordnung verlangen für den Zugriff auf Geräte, Kommunikation und Cloud-Daten eine spezifische richterliche Anordnung; die Auswertung eines beschlagnahmten Telefons braucht eine eigene Genehmigung, getrennt von der Beschlagnahme selbst. Wird die Beweiskette nicht dokumentiert, stimmen Hash-Werte nicht überein oder fehlt die Anordnung, kann das Beweismittel nach Artikel 11.1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ausgeschlossen werden.
Unsere Kanzlei verbindet Strafverteidigung mit eigener forensischer Kapazität: Wir lassen die Kopien der Ermittler durch eigene Sachverständige nachprüfen, statt Behauptungen der Anklage hinzunehmen.
Die Zuordnung der Tat zu einer Person ist der zweite Angriffspunkt. Eine IP-Adresse identifiziert einen Anschluss, kein Individuum; offene Netzwerke, kompromittierte Geräte und Familienanschlüsse sind in diesen Akten die Regel. Die Beweislast, wer am Gerät saß, liegt bei der Anklage.
Beweise sichern, bevor sie überschrieben werden, das Gerät nicht weiterbenutzen, ein forensisches Gutachten erstellen lassen und mit der Anzeige das Einfrieren der Empfängerkonten beantragen. Bei Kryptowährungen ist eine Nachverfolgung häufiger möglich, als Geschädigte annehmen.
Allein haben sie geringen Wert, weil sie manipulierbar sind. Mit Metadaten, notarieller Feststellung oder Gutachten über das Gerät steigt der Beweiswert erheblich.
Das spanische Strafgesetzbuch ahndet verschiedene Handlungen im IT-Bereich: den unbefugten Zugriff auf Systeme und die Verletzung der Vertraulichkeit von Daten und Kommunikation nach Artikel 197, die Beschädigung von Daten und Systemen nach den Artikeln 264 ff. sowie den Computerbetrug nach Artikel 248 Absatz 2, der durch informationstechnische Manipulationen zur Vermögensverschiebung begangen wird.
Wir sind tätig bei Phishing und Kartenbetrug, unbefugten Zugriffen auf Konten und Unternehmenssysteme, der nicht einvernehmlichen Verbreitung von Bildern, Ransomware und Datendiebstahl. Viele dieser Handlungen weisen grenzüberschreitende Bezüge auf, die eine sorgfältige Prüfung der Zuständigkeit und der justiziellen Zusammenarbeit erfordern.
Der digitale Beweis steht häufig im Mittelpunkt des Verfahrens. Wir prüfen die Erhebung und die Beweiskette der Daten, die tatsächliche Zurechnung der Handlungen zu einer bestimmten Person und die Rechtmäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen und IT-Durchsuchungen, da Unregelmäßigkeiten die Unverwertbarkeit der Beweise zur Folge haben können.
Nachrichten und Screenshots gehören zu den häufigsten und zugleich am leichtesten manipulierbaren digitalen Beweisen. Ihr Wert hängt davon ab, ihre Echtheit nachweisen zu können, möglichst vom Originalgerät oder -konto.
Wir prüfen, ob das vorgelegte Material vollständig und unverändert ist, da ein selektiver oder bearbeiteter Austausch eine ganz andere Bedeutung ergeben kann.
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Anklagen stützen sich oft auf eine IP-Adresse, einen Login oder Standortdaten. Keiner dieser Umstände beweist für sich, dass eine bestimmte Person die Handlung vorgenommen hat, zumal bei geteilten Geräten oder Anschlüssen.
Wir prüfen die Belastbarkeit der Verbindung zwischen Datum und Beschuldigtem, denn genau in dieser Lücke entscheiden sich diese Fälle.
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Nicht jeder Beweis ist verwertbar, nur weil er existiert. Unter Verletzung von Grundrechten erlangtes Material, auch durch Private, kann ausgeschlossen werden, mit Wirkung auf den daraus abgeleiteten Beweis.
Wurde eine Aufnahme oder Nachricht rechtswidrig erlangt, rügen wir ihre Unverwertbarkeit, da der Ausschluss eines Schlüsselbeweises entscheidend sein kann.
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In dringenden Lagen, etwa einer laufenden Erpressung oder der Beschlagnahme von Geräten, greifen wir sofort ein, um die Position des Mandanten zu schützen und die tragenden Beweise zu sichern.
Schnelligkeit ist oft entscheidend, sowohl zur Sicherung der Daten als auch zur Begrenzung des Reputations- und Vermögensschadens.
Brauchen Sie einen Anwalt für ein Cyberdelikt in Spanien?Kontaktieren Sie uns 24/7: 669 30 21 13. Alicante und ganz Spanien.