Société de Conseil Juridique et Expert (SCJE) verteidigt in Verfahren wegen Körperverletzung und Gewaltdelikten in Spanien, sowohl auf Verteidigungs- als auch auf Anklageseite. Wir sprechen direkt mit dem Mandanten auf Deutsch.
Die Strafen richten sich nach der Schwere der Verletzungen, den eingesetzten Mitteln und den Umständen und können Geld- oder Freiheitsstrafe umfassen. Die Verteidigung arbeitet an der richtigen Einstufung der Tat und an Milderungsgründen wie der Schadenswiedergutmachung.
Ja. Notwehr und die Verhältnismäßigkeit der Reaktion sind zentrale Punkte der Verteidigung.
Ja, wir vertreten sowohl Beschuldigte als auch Geschädigte als Nebenkläger.
Das spanische Recht stuft Körperverletzung nach der erforderlichen Heilbehandlung ab: Die Grunddelikt des Artikels 147.1 (drei Monate bis drei Jahre oder Geldstrafe) setzt eine ärztliche oder chirurgische Behandlung über die Erstversorgung hinaus voraus; die einfache Misshandlung ohne solche Behandlung (Artikel 147.3) ist nur ein leichtes Delikt mit Geldstrafe. Artikel 148 erhöht auf zwei bis fünf Jahre bei Waffen oder gefährlichen Gegenständen, Artikel 149 auf sechs bis zwölf Jahre bei Verlust von Organen oder schwerer Entstellung. Ob Nähte oder eine Ruhigstellung schon Behandlung sind, ist umkämpfte Rechtsprechung und oft der ganze Fall.
Artikel 20.4 gewährt vollständige Straffreiheit bei rechtswidrigem Angriff, erforderlicher Abwehr und fehlender Provokation; die unvollständige Notwehr des Artikels 21.1 senkt die Strafe um ein bis zwei Stufen. In der Praxis werden bei Schlägereien beide Beteiligten angezeigt, und dann zählt die frühe Arbeit: Zeugen sichern, die Kameraaufnahmen des Lokals anfordern, bevor sie überschrieben werden, und die eigenen Verletzungen noch am selben Tag ärztlich dokumentieren.
Die Zahlung des Schadensersatzes vor der Verhandlung ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein Strafmilderungsgrund (Artikel 21.5) und häufig der Schlüssel zu einer bewährungsfähigen Strafe.
Nein. Die Ladung kommt oft erst nach der Heimreise, und Nichterscheinen führt zum Haftbefehl. Eine Vollmacht an eine spanische Kanzlei löst das Problem vollständig.
Nur beim leichten Delikt des Artikels 147.3. Bei allen übrigen führt die Staatsanwaltschaft das Verfahren unabhängig vom Willen des Verletzten fort.
Die Artikel 147 ff. des Strafgesetzbuchs bestrafen, wer einem anderen eine Verletzung seiner körperlichen Unversehrtheit oder seiner körperlichen oder geistigen Gesundheit zufügt. Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Verletzung und den eingesetzten Mitteln, mit erschwerten Fällen bei Verwendung von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen, bei besonderer Grausamkeit oder bei schutzbedürftigen Opfern.
Die Verteidigung prüft sorgfältig das Vorliegen der Notwehr, des Notstands oder der Einwilligung sowie die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Auch die Verhältnismäßigkeit der Reaktion und die Rekonstruktion des Geschehens sind oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
Wir vertreten sowohl Geschädigte als auch Beschuldigte und betreuen den medizinisch-rechtlichen Beweis über das tatsächliche Ausmaß der Verletzungen, den Zeugenbeweis und die Rekonstruktion des Sachverhalts. Wir bewerten die Schadenswiedergutmachung und Vergleiche, die sich erheblich auf die Strafe auswirken können.
Die Artikel 147 ff. staffeln die Strafe nach der Schwere der Verletzung und den eingesetzten Mitteln, mit erschwerten Formen bei Waffen oder gefährlichen Werkzeugen, besonderer Grausamkeit oder schutzbedürftigen Opfern.
Die Einordnung, von der leichten bis zur schweren Verletzung, ist für die Strafe entscheidend, weshalb die medizinisch-rechtliche Bewertung zentral ist.
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Die Verteidigung prüft das Vorliegen der Notwehr, des Notstands oder der Einwilligung sowie die Verhältnismäßigkeit der Reaktion und die Rekonstruktion des Geschehens.
Bei Auseinandersetzungen zwischen zwei Personen entscheidet die Feststellung, wer den Angriff begonnen und wie der andere reagiert hat, oft über die Verantwortlichkeit selbst.
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Das medizinisch-rechtliche Gutachten über das tatsächliche Ausmaß der Verletzungen, die Heilungsdauer und etwaige Folgen ist der Dreh- und Angelpunkt der Einordnung.
Wir koordinieren Parteigutachter und prüfen die Krankenunterlagen, da davon Strafe und Schadensersatz unmittelbar abhängen.
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Die Wiedergutmachung des Schadens und Vergleiche können sich erheblich auf die Strafe auswirken und bei leichten Delikten alternative Lösungen begünstigen.
Wir bewerten diese Möglichkeiten mit dem Mandanten und unterscheiden das Interesse an einem Vergleich von der Zweckmäßigkeit, die Tat voll zu bestreiten.
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