Kurz gefasst. Hilfe für Eigentümer bei Hausbesetzung (Okupas) in Spanien. Deutschsprachiger Anwalt, Eilmaßnahmen und Räumung. Jetzt unverbindlich beraten lassen.
Die illegale Hausbesetzung (okupas) ist ein häufiges Problem für ausländische Eigentümer in Spanien, besonders wenn die Immobilie einen Teil des Jahres leer steht. Société de Conseil Juridique et Expert (SCJE) hilft Ihnen, die Kontrolle über Ihre Immobilie zurückzugewinnen, auf Deutsch.
Je nach Fall kann die Besetzung die Tatbestände des Hausfriedensbruchs oder der Usurpation erfüllen (Art. 202 und 245 Strafgesetzbuch) oder eine zivilrechtliche Besitzklage erfordern. Den richtigen Weg von Anfang an zu wählen, ist für die Schnelligkeit des Ergebnisses entscheidend.
Je früher das Verfahren eingeleitet wird, desto schneller und einfacher lässt sich die Immobilie zurückgewinnen. Jede Verzögerung erschwert den Fall.
Das hängt vom gewählten Weg und vom Fall ab; rechtzeitiges Handeln verkürzt die Fristen deutlich.
Ja, wir sind in ganz Spanien tätig und betreuen deutschsprachige Mandanten im Ausland.
Die spanische Rechtsordnung unterscheidet zwei Tatbestände. Das Eindringen in eine fremde Wohnung, die als Domizil dient, oder das Verweilen darin erfüllt den Hausfriedensbruch (allanamiento de morada) nach Artikel 202 des Strafgesetzbuchs und wird mit Freiheitsstrafe geahndet. Die Besetzung von Immobilien, die keine Wohnung darstellen, gegen den Willen des Inhabers erfüllt hingegen die Usurpation nach Artikel 245 und wird mit Geldstrafe geahndet.
Neben dem Strafweg sieht die Rechtsordnung beschleunigte zivilrechtliche Verfahren zur Wiedererlangung des Besitzes vor, darunter der summarische Rechtsschutz für Fälle rechtswidriger Besetzung. Die Wahl des wirksamsten Wegs hängt von der Art der Immobilie, der Lage der Besetzer und der Dringlichkeit der Rückerlangung ab.
Wir vertreten sowohl Eigentümer, die ihre Immobilie zurückerlangen möchten, als auch beschuldigte Personen und prüfen jeweils die Titel, den guten Glauben und die Umstände des Zutritts. Wir bereiten Anzeige oder Strafantrag vor, begleiten die Räumungsmaßnahmen und koordinieren die straf- und zivilrechtlichen Aspekte des Falls.
Es ist wesentlich, die rechtswidrige Besetzung von der Lage eines Mieters zu unterscheiden, der zwar einen Vertrag hat, aber die Zahlung einstellt. Letzteres ist keine Hausbesetzung, sondern wird durch die zivilrechtliche Räumung (desahucio) gelöst, nicht durch die Straftatbestände der Usurpation oder des Hausfriedensbruchs.
Die richtige Einordnung von Anfang an bestimmt den schnellsten rechtmäßigen Weg zur Rückerlangung und vermeidet falsche Verfahren.
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Besetzungen sind oft mit Begleitdelikten verbunden, etwa dem betrügerischen Bezug von Strom, Gas oder Wasser nach Artikel 255 des Strafgesetzbuchs sowie Sachbeschädigung an der Immobilie.
Wir dokumentieren diese Schäden ordnungsgemäß, da sie die Stellung des Eigentümers stärken und zusammen mit dem Besitz zurückverlangt werden können.
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Befinden sich unter den Bewohnern Minderjährige oder schutzbedürftige Personen, müssen die Gerichte deren Schutz abwägen, was den Zeitpunkt der Räumung beeinflussen kann und die Einschaltung der Sozialdienste erfordert.
Wir nehmen diese Fragen vorweg, damit der Eigentümer den realistischen Zeitrahmen kennt und zugleich die Rechte schutzbedürftiger Bewohner gewahrt werden.
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Vorbeugung ist wirksamer als Rückerlangung. Eigentümern leerstehender Immobilien helfen einfache Maßnahmen: die Zugänge sichern, in den ersten Stunden einer Besetzung handeln und den Eigentumsnachweis griffbereit halten.
Wir beraten zu diesen Vorkehrungen und zur sofortigen Reaktion bei Beginn einer Besetzung, da die Schnelligkeit den Ausgang am stärksten beeinflusst.
Hausbesetzung Ihrer Immobilie in Spanien?Kontaktieren Sie uns 24/7: 669 30 21 13. Alicante und ganz Spanien.