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Wirtschaftsstrafrecht in Spanien — Anwalt

Kurz gefasst. Verteidigung im Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht in Spanien. Deutschsprachiger Anwalt für Unternehmen und Geschäftsführer. Jetzt anfragen.

Société de Conseil Juridique et Expert (SCJE), Strafverteidigungskanzlei mit Sitz in Alicante und Tätigkeit in ganz Spanien, ist auf Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht spezialisiert. Wir verteidigen Geschäftsführer, Gesellschaften und Privatpersonen und sprechen direkt mit dem Mandanten auf Deutsch.

Delikte, die wir bearbeiten

  • Untreue und Veruntreuung (Art. 252 und 253).
  • Bilanzfälschung und Gesellschaftsdelikte (Art. 290-297).
  • Betrug gegenüber Anlegern und Gläubigern, strafbare Insolvenz.
  • Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Interessenkonflikte.

Wie wir verteidigen

  • Buchhalterische und dokumentarische Analyse des Falls.
  • Abgrenzung zwischen zulässiger unternehmerischer Entscheidung und Straftat.
  • Prüfung des subjektiven Tatbestands und des tatsächlichen Schadens.
  • Verteidigung auch im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit.

Strafen

Die Strafen richten sich nach dem Delikt und der Höhe des Schadens: Untreue und Gesellschaftsdelikte können Freiheitsstrafe sowie Nebenstrafen wie ein Berufsverbot nach sich ziehen. Die Verteidigung zielt auch darauf, die Einstufung zu mildern und Strafmilderungsgründe wie die Schadenswiedergutmachung geltend zu machen.

Häufige Fragen

Ist eine falsche unternehmerische Entscheidung eine Straftat?

Nicht zwingend. Die Verteidigung besteht oft darin nachzuweisen, dass es sich um eine unternehmerische Entscheidung und nicht um strafbares Verhalten handelt.

Verteidigen Sie auch Unternehmen?

Ja, wir betreuen natürliche und juristische Personen, auch in Compliance-Fragen.

Compliance als Verteidigung des Unternehmens

Seit der Reform des Artikels 31 bis können Unternehmen in Spanien selbst strafrechtlich haften, mit Geldstrafen, Tätigkeitsverboten bis hin zur Auflösung. Ein vor der Tat implementiertes, wirksames Compliance-Programm kann die Gesellschaft aber vollständig entlasten. In Verfahren gegen Geschäftsführer prüfen wir deshalb immer zweigleisig: die persönliche Verantwortung des Organs und die Position der Gesellschaft.

Typische Vorwürfe gegen Geschäftsführer sind untreueähnliche Verwaltung (Artikel 252), Insolvenzstraftaten (Artikel 259 ff.), Straftaten gegen die Sozialversicherung und Bilanzdelikte. Häufig beginnt alles mit einem Gesellschafterstreit, in dem die Strafanzeige als Druckmittel dient; diese Fälle lassen sich oft schon in der Ermittlungsphase durch Einstellung beenden.

Interne Untersuchungen

Vor einer Selbstanzeige oder bei Verdacht gegen Mitarbeiter führen wir interne Untersuchungen so, dass die Ergebnisse später gerichtsverwertbar sind und weder Datenschutz noch Arbeitsrecht verletzen. Unser eigenes forensisches Labor sichert E-Mails, Geräte und Buchhaltungsdaten mit dokumentierter Beweiskette.

Ich bin Geschäftsführer einer spanischen S.L. und wohne in Deutschland. Muss ich zu jeder Vernehmung anreisen?

Nein. Mit Vollmacht vertreten wir Sie bei den meisten Verfahrensschritten; persönliche Anwesenheit ist im Regelfall erst zur Hauptverhandlung nötig.

Haftet der Nachfolger für Taten des früheren Geschäftsführers?

Strafrechtlich haftet, wer gehandelt hat oder pflichtwidrig nicht eingeschritten ist. Bei Übernahme einer Gesellschaft empfiehlt sich eine dokumentierte Bestandsaufnahme, um Verantwortungszeiträume sauber zu trennen.

Unternehmens- und Wirtschaftsstrafrecht in Spanien

Die Artikel 290 ff. des Strafgesetzbuchs schützen das ordnungsgemäße Funktionieren der Gesellschaften und die Interessen von Gesellschaftern, Gläubigern und Dritten. Zu den wichtigsten Tatbeständen zählen die Falschdarstellung in Bilanzen und sonstigen Gesellschaftsunterlagen (Artikel 290), missbräuchliche Beschlüsse der Mehrheit oder der Geschäftsführung zulasten der Gesellschafter (Artikel 291 und 292) sowie die Behinderung der Gesellschafterrechte und der Kontrollorgane (Artikel 293 und 294).

Untreue und Unterschlagung

Hinzu treten die Untreue nach Artikel 252 und die Unterschlagung nach Artikel 253, die in Gesellschaftskonflikten häufig sind, sowie die mögliche Verantwortlichkeit der juristischen Person nach Artikel 31 bis, wenn die Tat zu ihrem Vorteil begangen wird.

Unsere Unterstützung

Wir vertreten Geschäftsführer, Gesellschafter und Gesellschaften, sowohl als Nebenkläger als auch in der Verteidigung. Wir prüfen die Buchführungs- und Gesellschaftsunterlagen, die tatsächliche Tragweite der beanstandeten Entscheidungen und die Grenze zwischen zulässiger unternehmerischer Tätigkeit und strafbarem Verhalten und stimmen die straf- und gesellschaftsrechtlichen Aspekte ab.

Falschdarstellung in Bilanzen und Gesellschaftsunterlagen

Artikel 290 des Strafgesetzbuchs bestraft Geschäftsführer, die Bilanzen oder andere Gesellschaftsunterlagen in einer Weise verfälschen, die geeignet ist, der Gesellschaft, den Gesellschaftern oder Dritten einen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Die Verteidigung prüft die tatsächliche Täuschungseignung der Unterlage und den Schaden, die die Ordnungswidrigkeit von der Straftat unterscheiden.

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Missbräuchliche Beschlüsse und Behinderung der Gesellschafterrechte

Die Artikel 291 und 292 bestrafen missbräuchliche Beschlüsse der Mehrheit oder der Geschäftsführung zulasten der Gesellschafter, während die Artikel 293 und 294 die Behinderung der Gesellschafterrechte und der Kontrollorgane sanktionieren.

Es sind typische Tatbestände in Gesellschaftskonflikten, in denen die Grenze zwischen zulässiger Führung und strafbarem Verhalten wirklich umstritten ist.

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Die Verantwortlichkeit der juristischen Person

Die Gesellschaft kann nach Artikel 31 bis in eigener Person haften, wenn die Tat zu ihrem Vorteil von in ihrem Namen Handelnden begangen wird. Vorhandensein und Wirksamkeit eines Präventionsmodells sind entscheidend, um diese Haftung auszuschließen oder zu mildern.

Wir bewerten das Compliance-Modell des Unternehmens und seine Reaktion auf die Tat, da ein ernsthaftes und gut umgesetztes Programm die Position wesentlich verändern kann.

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Die Grenze zum zivilrechtlichen Gesellschaftsstreit

Viele Verfahren entspringen Konflikten zwischen Gesellschaftern oder Geschäftsführern, in denen straf- und gesellschaftsrechtliche Aspekte nebeneinander bestehen. Eine der beiden Ebenen zu ignorieren führt zu einer wirkungslosen Strategie.

Wir koordinieren die Strafverteidigung mit dem zugrunde liegenden Gesellschaftsstreit, da beide Aspekte in diesen Fällen regelmäßig untrennbar sind.

Brauchen Sie einen Wirtschaftsstrafverteidiger in Spanien?Kontaktieren Sie uns 24/7: 669 30 21 13. Alicante und ganz Spanien.

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