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Anwalt für Geldwäsche in Spanien

Kurz gefasst. Verteidigung bei Geldwäscheverfahren in Spanien. Deutschsprachiger Strafverteidiger, absolute Vertraulichkeit. Jetzt unverbindlich beraten lassen.

Société de Conseil Juridique et Expert (SCJE) ist eine Strafverteidigungskanzlei mit Sitz in Alicante und Tätigkeit in ganz Spanien, spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht. Wir verteidigen in Verfahren wegen Geldwäsche und sprechen direkt mit dem Mandanten auf Deutsch.

Was ist Geldwäsche in Spanien

Die Geldwäsche (blanqueo) ist in Artikel 301 des spanischen Strafgesetzbuchs geregelt. Bestraft wird, wer Vermögenswerte erwirbt, besitzt, umwandelt oder überträgt, obwohl er weiß, dass sie aus einer Straftat stammen, oder wer ihre Herkunft verschleiert. Die Tat kann gegenüber der Vortat selbstständig sein und ist auch bei grober Fahrlässigkeit strafbar.

Fälle, die wir bearbeiten

  • Geldwäsche im unternehmerischen und gesellschaftsrechtlichen Bereich.
  • Geschäfte mit Kryptowährungen und internationale Bewegungen.
  • Einsatz von Strohleuten und zwischengeschalteten Gesellschaften.
  • Fälle im Zusammenhang mit Betrug, Handel oder Korruption.

Verteidigungslinien

  • Bestreiten der Kenntnis der rechtswidrigen Herkunft der Vermögenswerte.
  • Analyse des subjektiven Tatbestands: Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
  • Rekonstruktion der Rückverfolgbarkeit und der legalen Herkunft der Mittel.
  • Bewertung des Zusammenhangs mit einer möglichen Vortat.

Strafen

Die Geldwäsche wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis sechs Jahren und Geldstrafe geahndet, in schweren Fällen höher, etwa wenn die Vermögenswerte aus bestimmten Straftaten stammen oder die Tat im Rahmen einer Organisation begangen wird.

Häufige Fragen

Ist eine Verurteilung wegen der Vortat nötig?

Nicht zwingend: Geldwäsche kann selbstständig verfolgt werden. Die rechtswidrige Herkunft der Vermögenswerte muss jedoch bewiesen werden.

Genügt Fahrlässigkeit?

Die Tat ist auch bei grober Fahrlässigkeit strafbar, nicht nur bei Vorsatz: ein zentraler Punkt der Verteidigung.

Betreuen Sie auch Unternehmen?

Ja, wir verteidigen natürliche Personen und Gesellschaften, auch im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit.

Kontosperrung: das eigentliche Problem

In spanischen Geldwäscheverfahren ist die erste spürbare Folge selten die Anklage, sondern die Sperrung der Konten und die Beschlagnahme von Immobilien als vorläufige Maßnahme. Diese Maßnahmen können Jahre bestehen bleiben, sind aber anfechtbar: durch Bestreiten der Verbindung zwischen dem konkreten Vermögenswert und der vorgeworfenen Tat, durch Freigabe der für Lebensunterhalt und Geschäftsbetrieb nötigen Beträge und durch Angebot alternativer Sicherheiten.

Wichtig für deutsche Mandanten: Nach spanischem Recht muss die Vortat nicht durch ein früheres Urteil bewiesen sein, Indizienbeweise genügen. Auch die fahrlässige Geldwäsche ist strafbar, was Berater, Vermittler und Familienangehörige treffen kann. Die Verteidigung ist deshalb vor allem eine dokumentarische Arbeit: die legale Herkunft der Mittel mit zeitnahen Unterlagen rekonstruieren.

Verfahren mit Auslandsbezug

Liegt die Vortat im Ausland, genügt es für die spanische Zuständigkeit, dass die Verwertungshandlung in Spanien stattfand, etwa der Kauf einer Immobilie an der Costa Blanca. Wir arbeiten mit deutschen Verteidigern zusammen, wenn parallel in Deutschland ermittelt wird, und achten darauf, dass Erklärungen in beiden Verfahren widerspruchsfrei bleiben.

Mein Konto wurde gesperrt und die Bank sagt nichts. Was tun?

Die Bank darf eine Verdachtsmeldung nicht offenlegen. Der Weg führt über einen formellen Antrag, die Aufsicht und, sobald ein Verfahren existiert, über das Ermittlungsgericht. Hektische Überweisungen auf neue Konten verschlimmern die Lage fast immer.

Wie lange dauern diese Verfahren?

Häufig zwei bis vier Jahre. Artikel 324 der Strafprozessordnung setzt der Ermittlungsphase Fristen, deren Einhaltung man aktiv einfordern muss.

Geldwäsche in Spanien

Die Artikel 301 ff. des spanischen Strafgesetzbuchs bestrafen den Erwerb, die Umwandlung, die Übertragung oder das Verbergen von Vermögenswerten aus rechtswidriger Tätigkeit mit dem Ziel, deren Herkunft zu verschleiern oder einem an der Tat Beteiligten zu helfen, den Folgen zu entgehen. Geldwäsche ist auch bei grober Fahrlässigkeit und selbst gegenüber dem Täter der Vortat strafbar.

Erschwerende Umstände und Verantwortlichkeit von Unternehmen

Die Strafen erhöhen sich, wenn die Vermögenswerte aus Drogenhandel, Korruption oder Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung stammen oder die Tat im Rahmen einer Organisation begangen wird. Juristische Personen können nach Artikel 302 und Artikel 31 bis eigenständig verantwortlich sein, wobei den Präventionsmodellen Bedeutung zukommt.

Die Verteidigung

Die Verteidigung setzt am Nachweis der rechtswidrigen Herkunft der Vermögenswerte, an deren Kenntnis durch den Beschuldigten und an der tatsächlichen Verschleierungsabsicht an. Wir prüfen die Finanzströme, die Bankunterlagen und etwaige Buchführungsgutachten, da das bloße Zusammentreffen von Vorgängen für eine Verurteilung nicht genügt.

Die Vortat und der Indizienbeweis

Eine Verurteilung wegen Geldwäsche setzt keine vorherige Verurteilung wegen der Tat voraus, aus der die Mittel stammen. Es genügt, auch durch Indizien festzustellen, dass die Vermögenswerte aus rechtswidriger Tätigkeit stammen und der Beschuldigte dies wusste oder hätte wissen müssen.

Gerade deshalb sind diese Fälle genau zu prüfen: eine aus dem Anschein einiger Vorgänge gezogene Schlussfolgerung ist kein Beweis, und die Verteidigung zeigt, dass unbedenkliche Erklärungen nicht ausgeschlossen wurden.

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Beschlagnahme, Einziehung und gesperrte Vermögenswerte

Diese Verfahren gehen oft mit Maßnahmen gegen Vermögenswerte einher: Sperrung von Konten, Beschlagnahme von Immobilien und, im Verurteilungsfall, Einziehung nach Artikel 127 ff., die sich auf mit der Tätigkeit verbundene Werte erstreckt.

Wir treten früh gegen unverhältnismäßige oder unzureichend begründete Maßnahmen auf, da das Einfrieren von Vermögen bereits vor dem Schuldspruch erheblichen Schaden anrichtet.

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Verpflichtete und Meldepflichten

Banken, Notare, Rechtsanwälte in bestimmten Funktionen und andere Verpflichtete unterliegen Präventionspflichten, darunter der Meldung verdächtiger Transaktionen. Ein Verstoß kann selbst Haftung begründen.

Wir beraten Berufsträger und Unternehmen zum Umfang dieser Pflichten und zum Umgang mit auffälligen Transaktionen oder Mandanten.

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Selbstgeldwäsche und fahrlässige Form

Das spanische Strafgesetzbuch bestraft Geldwäsche auch gegenüber dem Täter der Vortat und sogar bei grober Fahrlässigkeit, was den Anwendungsbereich erheblich erweitert.

Die Verteidigung prüft den subjektiven Tatbestand sorgfältig, da die Abgrenzung zwischen Vorsatz, Fahrlässigkeit und rechtmäßigem Handeln oft entscheidend ist.

Brauchen Sie einen Anwalt für Geldwäsche in Spanien?Kontaktieren Sie uns 24/7: 669 30 21 13. Alicante und ganz Spanien.

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