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Anwalt für Jugendstrafrecht in Spanien

Kurz gefasst. Verteidigung von Minderjährigen im Strafverfahren in Spanien. Deutschsprachiger Anwalt, Schutz des Kindeswohls in jeder Phase. Jetzt beraten lassen.

Société de Conseil Juridique et Expert (SCJE) verteidigt Minderjährige in Strafverfahren in Spanien, mit einem aufmerksamen und diskreten Ansatz. Wir sprechen direkt mit der Familie auf Deutsch.

Die Jugendgerichtsbarkeit in Spanien

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit Minderjähriger ist im LO 5/2000 geregelt und betrifft Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Das System sieht keine Erwachsenenhaft vor, sondern erzieherische Maßnahmen, die auf Wiedereingliederung ausgerichtet und der Tat und dem Alter angemessen sind.

Wie wir verteidigen

  • Beistand ab der ersten Phase, in Abstimmung mit der Familie.
  • Zusammenarbeit mit dem Fachteam und der Jugendstaatsanwaltschaft.
  • Strategie, ausgerichtet auf die mildeste Maßnahme und die Wiedereingliederung.

Anwendbare Maßnahmen

Je nach Fall können Maßnahmen wie Führungsaufsicht, gemeinnützige Leistungen oder in schweren Fällen die Unterbringung angeordnet werden. Die Verteidigung arbeitet daran, dass die Reaktion verhältnismäßig und erzieherisch ist.

Häufige Fragen

Kommt ein Minderjähriger ins Gefängnis?

Nein. Es gelten erzieherische Maßnahmen nach dem Jugendgesetz, nicht die Erwachsenenhaft.

Kann die Familie mitwirken?

Ja. Wir beziehen die Familie ein und koordinieren die Verteidigung im Interesse des Minderjährigen.

Strafrechtliche Verantwortlichkeit Minderjähriger in Spanien

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit Minderjähriger ist im Organgesetz 5/2000 geregelt, das auf Personen im Alter zwischen vierzehn und achtzehn Jahren Anwendung findet. Unter vierzehn Jahren besteht keine strafrechtliche Verantwortlichkeit; gegebenenfalls greifen die Schutzmaßnahmen des Zivilrechts.

Ein auf Erziehung ausgerichtetes System

Das Jugendsystem verfolgt vorrangig erzieherische Ziele. Der Richter kann Maßnahmen wie die betreute Freiheit, gemeinnützige Leistungen, den Aufenthalt in Einrichtungen oder die Unterbringung anordnen, ausgerichtet am Kindeswohl und an den Umständen des Falls, unter Mitwirkung des Fachteams und der Staatsanwaltschaft.

Unsere Unterstützung

Wir begleiten den Minderjährigen und seine Familie in allen Verfahrensabschnitten, pflegen den Kontakt zum Fachteam, schlagen alternative Maßnahmen vor und schützen die Rechte des Minderjährigen, mit besonderem Augenmerk auf Vertraulichkeit und Wiedereingliederung.

Die anwendbaren Maßnahmen

Das Jugendrecht sieht ein Spektrum erzieherisch ausgerichteter Maßnahmen vor: von der betreuten Freiheit über gemeinnützige Leistungen bis zum Aufenthalt in Einrichtungen und zur Unterbringung in den schwersten Fällen, ausgerichtet am Kindeswohl.

Die Maßnahme richtet sich nicht nur nach der Schwere der Tat, sondern auch nach den persönlichen und familiären Verhältnissen, die wir dokumentieren, um die Entscheidung zur mildesten Alternative zu lenken.

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Das Fachteam und die Staatsanwaltschaft

Im Jugendverfahren spielen das Fachteam, das die Lage des Minderjährigen bewertet, und die Staatsanwaltschaft, der die Verfolgung obliegt, eine zentrale Rolle. Das Verhältnis zu beiden beeinflusst den Ausgang.

Wir pflegen den Dialog mit dem Fachteam und schlagen alternative Maßnahmen vor, da ein günstiger Bericht entscheidend sein kann.

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Die zivilrechtliche Haftung der Eltern

Neben der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Minderjährigen sieht das Gesetz die gesamtschuldnerische zivilrechtliche Haftung der Eltern oder Vormünder für die verursachten Schäden vor, mit gewissen Modulationsmöglichkeiten.

Wir behandeln auch diesen Aspekt, da für Familien der Schadensersatz oft ebenso konkret wiegt wie die erzieherische Maßnahme.

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Vertraulichkeit und Wiedereingliederung

Das Jugendsystem ist auf Vertraulichkeit und die Aussicht auf Wiedereingliederung ausgerichtet. Wir schützen die Privatsphäre des Minderjährigen und verteidigen seine Zukunftschancen in jeder Phase.

Unser Ziel ist, dass die Reaktion auf die Tat den erzieherischen und sozialen Weg des Minderjährigen nicht beeinträchtigt.

Ein Minderjähriger in einem Strafverfahren in Spanien?Kontaktieren Sie uns 24/7: 669 30 21 13. Alicante und ganz Spanien.

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