Kurz gefasst. Verteidigung bei Immobilienbetrug in Spanien und Hilfe für ausländische Eigentümer. Deutschsprachiger Strafverteidiger. Jetzt beraten lassen.
Société de Conseil Juridique et Expert (SCJE) verteidigt bei Immobilienbetrug in Spanien und schützt die Interessen ausländischer Eigentümer. Wir sprechen direkt mit dem Mandanten auf Deutsch.
Wir prüfen die Unterlagen, sammeln und sichern Beweise, erstatten Anzeige und vertreten Ihre Interessen im Strafverfahren, bei Bedarf in Abstimmung mit dem zivilrechtlichen Schutz zur Rückerlangung der Beträge.
Immobilienbetrug fällt unter die estafa (Art. 248 Strafgesetzbuch) und kann, da häufig Wohnraum oder hohe Beträge betroffen sind, den schweren Fall des Art. 250 mit höheren Strafen begründen.
Ja. Lag eine Täuschung vor, schließt die Unterschrift eines Vertrags die strafrechtliche Verantwortung nicht aus.
Ja, wir sind in ganz Spanien tätig und betreuen deutschsprachige Mandanten im Ausland.
Betrügerische Handlungen beim Immobilienkauf fallen unter den Betrug der Artikel 248 und 250 des Strafgesetzbuchs, mit dem besonderen erschwerenden Umstand, wenn die Tat Wohnungen betrifft. Hinzu tritt Artikel 251, der bestraft, wer über eine Immobilie verfügt und sich dabei eine Verfügungsbefugnis anmaßt, die ihm nicht zusteht, wer sie unter Verschweigen bestehender Lasten veräußert, belastet oder vermietet, und wer dieselbe Sache zweimal verkauft.
Wir sind tätig bei Doppelverkäufen, beim Verkauf mit verschwiegenen Hypotheken oder Pfändungen, bei der Vereinnahmung von Anzahlungen für nicht existierende oder nicht verfügbare Immobilien und bei Täuschungen beim Kauf vom Bauträger. Häufig bestehen straf- und zivilrechtliche Aspekte nebeneinander, sodass die Koordinierung beider Ebenen wesentlich ist.
Wir prüfen die Vertrags- und Grundbuchunterlagen, den tatsächlichen Willen der Parteien und das Vorliegen einer Täuschung und grenzen die Straftat von der bloßen Vertragsverletzung ab. Zugleich betreiben wir die Rückforderung der Beträge und bewerten die Schadenswiedergutmachung als mildernden Umstand.
Artikel 251 des Strafgesetzbuchs bestraft, wer dieselbe Immobilie zweimal verkauft und wer sie unter Verschweigen bestehender Lasten veräußert, belastet oder vermietet. Solche Handlungen sind in Immobilienkonflikten häufig und von der zivilrechtlichen Nichterfüllung zu unterscheiden.
Wir prüfen die Grundbuch- und Vertragsunterlagen, um festzustellen, ob eine strafbare Machenschaft oder ein zivilrechtlich zu lösender Streit vorliegt.
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Zu den häufigsten Fällen zählen die Vereinnahmung von Anzahlungen für nicht existierende oder nicht verfügbare Immobilien sowie Täuschungen beim Kauf vom Bauträger, etwa das Verschwinden des Bauträgers oder die ausbleibende Übergabe.
Wir bewerten den tatsächlichen Willen der Parteien und die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäfts, entscheidende Kriterien zur Abgrenzung von Betrug und unternehmerischem Risiko.
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Beim Immobilienbetrug bestehen fast immer straf- und zivilrechtliche Aspekte nebeneinander. Ihre Koordinierung ist wesentlich: der Strafweg befasst sich mit der Handlung, der Zivilweg mit Rückabwicklung oder Schadensersatz.
Wir richten die Strategie so aus, dass sich die Verfahren nicht gegenseitig behindern und die Rückholung des Vermögens parallel zur Feststellung der Verantwortlichkeit verläuft.
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Wer einen Immobilienbetrug befürchtet, sollte die gesamten Unterlagen, Überweisungen und Mitteilungen aufbewahren und zügig handeln, da der Zeitfaktor die Möglichkeit beeinflusst, Gelder zu sperren.
Mit diesen Angaben bewerten wir die tatsächliche Exposition, die laufenden Fristen und den wirksamsten Weg zum Schutz des Käufers.
Opfer von Immobilienbetrug in Spanien?Kontaktieren Sie uns 24/7: 669 30 21 13. Alicante und ganz Spanien.