Kurz gefasst. Verteidigung und Schadensersatz bei ärztlichen Behandlungsfehlern in Spanien. Deutschsprachiger Anwalt mit Erfahrung im Medizinrecht. Jetzt anfragen.
Société de Conseil Juridique et Expert (SCJE) unterstützt Opfer von Behandlungsfehlern in Spanien und verteidigt medizinische Fachkräfte, mit fachlicher Sorgfalt und Vertraulichkeit. Wir sprechen direkt mit dem Mandanten auf Deutsch.
Nicht jeder ungünstige Ausgang ist eine Straftat. Der strafrechtliche Weg ist eröffnet, wenn eine grobe Fahrlässigkeit den Tod oder Verletzungen verursacht (Art. 142 und 152 Strafgesetzbuch). Es sind der Verstoß gegen die lex artis und der Kausalzusammenhang mit dem Schaden nachzuweisen. In vielen Fällen erfolgt der Schadenersatz auf zivilrechtlichem Weg.
Wir helfen, die klinische Dokumentation zu sammeln, ein unabhängiges Gutachten zu erhalten und die Anerkennung der Haftung sowie den Schadenersatz durchzusetzen.
Nein. Es bedarf grober Fahrlässigkeit und eines Kausalzusammenhangs mit dem Schaden; sonst ist der Weg meist zivilrechtlich.
Ja, wir betreuen sowohl Geschädigte als auch medizinische Fachkräfte.
Die strafrechtliche Haftung im Gesundheitsbereich beruht auf Fahrlässigkeit: Die Artikel 142 und 152 des Strafgesetzbuchs bestrafen die durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Tötung bzw. Körperverletzung, mit einem besonderen erschwerenden Umstand bei beruflicher Fahrlässigkeit. Nicht jeder ungünstige Ausgang ist eine Straftat: Nachzuweisen sind die Verletzung der lex artis und der Ursachenzusammenhang mit dem Schaden.
Das medizinisch-rechtliche Gutachten ist der zentrale Bestandteil dieser Verfahren. Es ermöglicht festzustellen, ob das Verhalten des Fachpersonals von den gebotenen Standards abgewichen ist und ob der Schaden Folge dieser Abweichung oder eines nicht vermeidbaren Verlaufs ist. Neben dem Strafweg ist häufig die zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz von Bedeutung.
Wir vertreten sowohl Patienten und ihre Angehörigen als auch Angehörige der Gesundheitsberufe. Wir koordinieren Parteigutachter, prüfen die Krankenakte und die Einwilligungserklärung und bewerten den geeignetsten Weg, straf- oder zivilrechtlich, zur Wahrung der Interessen des Mandanten.
Nicht jeder ungünstige Ausgang ist eine Straftat. Nachzuweisen sind die Verletzung der lex artis, also der vom Fachpersonal geschuldeten Standards, und der Kausalzusammenhang zwischen dieser Abweichung und dem Schaden.
Auf diese beiden Elemente konzentriert sich die Verteidigung, da ein nicht vermeidbarer Verlauf oder das Fehlen der Kausalität die strafrechtliche Haftung ausschließt.
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Neben dem auf grobe Fahrlässigkeit gestützten Strafweg ist häufig die zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz von Bedeutung, mit anderen Voraussetzungen und Beweismaßstäben.
Wir bewerten, welcher Weg, straf- oder zivilrechtlich, die Interessen des Mandanten besser wahrt, und vermeiden Strafverfahren ohne tragfähige Grundlage.
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Die informierte Einwilligung ist ein zentrales Element dieser Verfahren: ihr Fehlen oder ihre Unzulänglichkeit kann Bedeutung erlangen, ebenso die ordnungsgemäße Aufklärung über Risiken.
Wir prüfen die Krankenakte und die Einwilligungsunterlagen, da von ihnen die Bewertung des Verhaltens weitgehend abhängt.
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Wir vertreten sowohl Patienten und Angehörige als auch Angehörige der Gesundheitsberufe, mit einem auf den Sachverständigenbeweis und nicht auf die Emotion gestützten Ansatz.
Wir legen mit dem Mandanten die geeignetste Strategie fest, ausgerichtet auf den wirksamen Schutz seiner Interessen.
Opfer eines Behandlungsfehlers in Spanien?Kontaktieren Sie uns 24/7: 669 30 21 13. Alicante und ganz Spanien.