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UncategorizedIhre Rechte in den ersten 72 Stunden einer Festnahme in Spanien

Artikel 17.2 der spanischen Verfassung setzt die Höchstdauer der vorläufigen Festnahme auf zweiundsiebzig Stunden. Was in diesen Stunden geschieht, bestimmt den Ausgang des Verfahrens stärker als jede spätere Prozesshandlung.

Der entscheidende Moment. Artikel 520 Absatz 6 der Strafprozessordnung gewährt das Recht auf ein vertrauliches Gespräch mit dem Verteidiger vor jeder Vernehmung. In diesem Gespräch wird entschieden, ob ausgesagt, geschwiegen oder eine Sachverhaltsdarstellung abgegeben wird.

Die Rechte des Artikels 520

Die Vorschrift ist keine Formalie: Jedes der aufgezählten Rechte hat bei Verletzung eine konkrete verfahrensrechtliche Folge.

  • Schriftliche Unterrichtung in verständlicher Sprache über die vorgeworfenen Tatsachen und die Gründe der Freiheitsentziehung.
  • Das Schweigerecht und das Recht, sich nicht selbst zu belasten.
  • Bestellung eines Wahlverteidigers und vertrauliches Gespräch mit ihm vor der Vernehmung.
  • Unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher.
  • Untersuchung durch den Gerichtsmediziner.
  • Benachrichtigung eines Angehörigen und, bei ausländischen Staatsangehörigen, der konsularischen Vertretung.
  • Zugang zu den für die Anfechtung der Rechtmäßigkeit wesentlichen Aktenbestandteilen.

Was zu unterlassen ist

Keine Aussage vor dem vertraulichen Gespräch. Kein Dokument unterschreiben, dessen Inhalt nicht verstanden wurde, auch nicht die Rechtsbelehrung, wenn sie unvollständig ist. Die Untersuchung durch den Gerichtsmediziner nicht ablehnen, wenn Verletzungen vorliegen oder zuvor Alkohol oder Substanzen konsumiert wurden: Diese Untersuchung ist häufig der einzige objektive Nachweis des Zustands der festgenommenen Person.

Sich nicht allein auf den beigeordneten Dolmetscher verlassen, um die eigene prozessuale Lage zu erfassen. Der Dolmetscher übersetzt; er bewertet nicht, berät nicht und verteidigt nicht.

Habeas Corpus

Das Organgesetz 6/1984 ermöglicht jeder Person, die sich für rechtswidrig festgehalten hält, die sofortige Vorführung vor den Richter. Es greift unter anderem bei Überschreitung der gesetzlichen Frist, bei unterbliebener Rechtsbelehrung oder bei Anordnung durch eine unzuständige Stelle.

Der Antrag ist formfrei und kann von der festgenommenen Person selbst, vom Ehegatten, von Angehörigen oder vom Verteidiger gestellt werden. Der Richter hat binnen vierundzwanzig Stunden zu entscheiden.

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JM

Francisco Javier Martín Porras

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