Kurz gefasst. Verteidigung bei Tötungsdelikten in Spanien. Deutschsprachiger Anwalt mit Erfahrung bei schweren Delikten. Jetzt vertraulich beraten lassen.
Die Verteidigung bei Tötungsdelikten in Spanien gehört zu den heikelsten Bereichen des Strafrechts. Deutschsprachiger Anwalt mit Erfahrung bei schweren Delikten.
Eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung ist bei schweren Delikten entscheidend.
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Artikel 138 des Strafgesetzbuchs bestraft den Totschlag, also die Tötung eines Menschen, mit Freiheitsstrafe von zehn bis fünfzehn Jahren. Artikel 139 regelt den Mord, einen erschwerten Tatbestand, der bei Heimtücke, Entgelt oder Belohnung, besonderer Grausamkeit oder der Absicht, eine andere Straftat zu erleichtern, vorliegt, mit deutlich strengeren Strafen. Artikel 142 bestraft die fahrlässige Tötung bei grober Fahrlässigkeit.
Die Verteidigung konzentriert sich auf die Abgrenzung zwischen Totschlag und Mord, auf den subjektiven Tatbestand, auf das etwaige Vorliegen der Notwehr oder anderer Rechtfertigungsgründe und auf die Grenze zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Die zutreffende Einordnung der Tat bestimmt maßgeblich das Strafmaß.
Wir führen diese Verfahren, die zu den schwersten der Rechtsordnung zählen, mit größter Sorgfalt bei der Rekonstruktion des Sachverhalts, beim Sachverständigen- und Zeugenbeweis und bei der Wahrung aller Verfahrensgarantien, sowohl in der Verteidigung als auch in der Vertretung der Opfer.
Überlebt das Opfer, ist die zentrale Frage, ob der Täter mit Tötungsvorsatz oder nur mit Verletzungsvorsatz handelte. Die Abgrenzung zwischen versuchtem Totschlag und Körperverletzung hängt von diesem Vorsatz ab, abgeleitet aus Waffe, getroffener Körperregion und Umständen.
Es ist einer der umstrittensten Punkte, da er bestimmt, ob der Beschuldigte im Rahmen der Tötung oder im weit milderen Rahmen der Körperverletzung haftet.
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Die Einordnung als Mord statt als Totschlag hängt oft von umstrittenen Tatsachen ab, vor allem von der Heimtücke, die voraussetzt, dass dem Opfer jede reale Verteidigungsmöglichkeit genommen war.
Da ein einziger Umstand den Fall in den weit schwereren Rahmen des Mordes verschieben kann, konzentriert sich die Verteidigung darauf, wie sich die Tat tatsächlich zugetragen hat.
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Das Gesetzbuch erkennt mildernde Umstände an, die die Strafe erheblich mindern können, darunter das Geständnis vor Kenntnis des Verfahrens und die Wiedergutmachung des Schadens.
Wir ermitteln und belegen jeden anwendbaren mildernden Umstand, da in dieser Materie schon ein einziger Grad der Minderung Jahre Unterschied bedeuten kann.
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Das Verfahren wegen eines Todesfalls bestimmt auch den zivilrechtlichen Schadensersatz für die Angehörigen des Opfers, berechnet nach gefestigten Maßstäben und den Umständen des Falls.
Wir behandeln diesen zivilrechtlichen Aspekt sowohl in der Verteidigung als auch in der Vertretung der Angehörigen, da er integraler Bestandteil des Verfahrens ist.